Individuelle Gesundheitsleistungen
Bei IGEL – Leistungen handelt es sich um ärztliche Leistungen, die außerhalb der kassenärztlichen Versorgung bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten liegen. Für sie besteht keine Leistungspflicht durch die gesetzliche Krankenversicherung.
IGEL – Leistungen gehören nicht zur medizinischen Grundversorgung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen solche Leistungen nur bei einem konkreten Verdacht auf eine entsprechende Erkrankung, nicht aber als reine Vorsorgemaßnahme.
Es gibt Leistungen, die zwar dem Grundsatz nach auch vertragsärztliche Leistungen darstellen, die aber im konkreten Fall, da sie nur auf Wunsch des Patienten oder ohne medizinische Indikation erfolgen, nur als privatärztliche Leistung erbracht werden können.
Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Liebe Patientin,
es gibt viele Leistungen, die für Sie als Versicherte wünschenswert und empfehlenswert sind, jedoch das Maß der gesetzlich festgelegten Leistungen überschreiten. Diese Wunschleistungen oder auch IGEL – Leistungen genannt, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Wenn Sie solche IGEL – Leistungen in Anspruch nehmen wollen, so müssen diese privat liquidiert werden.
Folgende IGEL –Leistungen bietet unsere Praxis Ihnen an:
Gynäkologie
- Transvaginalsonographie der weiblichen Genitale
- Brustultraschall
- ThinPrep – Test
- HPV – Test
- Knochendichtemessung
- Impfung und Impfberatung / Reiseberatung
- Einlage Hormonspirale; Kupferspirale, Gynefix-Kupferkette
Schwangerschaft
- Schwangerschaftstest
- Ultraschall und Dopplerultraschalluntersuchung – auf Wunsch der Patientin (außerhalb der 3 von der GKV festgelegten Ultraschalluntersuchungen)
- Triple – Test
- 1. Trimester – Screening (Nackenfaltenmessung)
- Laborchemische Untersuchungen (Toxoplasmose, CMV, Listeriose)
- pränataler nicht invasiver Chromosomentest T21 T13 T18 (Praenatest/Harmonytest)